Biotreibstoffe: Ja was denn nun?

Biotreibstoffe: Ja was denn nun?

Biotreibstoffe aus pflanzlichen Abfällen und Reststoffen sind eine höchst effiziente Massnahme, um den CO2-Ausstoss des Strassenverkehrs zu senken. Seit ihrer Einführung vor 10 Jahren konnten jährlich einige hunderttausend Tonnen CO2 vermieden werden, Tendenz steigend. Es handelt sich um die wirkungsvollste Einzelmassnahme in unserem Land zum Schutz des Klimas, und sie könnte weiter ausgebaut werden.

Es war daher nachvollziehbar, dass der Bundesrat mit dem Entwurf für das revidierte CO2-Gesetz für die Jahre 2025 bis 2030 dem Biotreibstoff einen festen Platz im Massnahmenkatalog einräumen wollte. Er sah vor, dass künftig ein fester Anteil der in den Markt überführten Treibstoffe erneuerbar sein soll. Diese sogenannte «Überführungspflicht» für biogene Treibstoffe würde den Treibstoffimporteuren obliegen, die daher auch bereits begonnen haben, sich mit der neuen Aufgabe auseinanderzusetzen. Aber zur grossen Überraschung der Branche hat der Nationalrat im Dezember die Überführungspflicht ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen. Über die Beweggründe kann man angesichts der gleichzeitig beschlossenen hohen CO2-Verminderungs­ziele im Inland nur rätseln.

Da mag es einerseits eine verständliche Überlegung gegeben haben: wieso soll für die nächsten fünf Jahre ein neues Instrument eingeführt werden, wenn das bisherige – die Kompensations­pflicht – die Biotreibstoffe ausreichend gefördert hat? Diese rationale Betrachtung dürfte jedoch kaum ausschlaggebend gewesen sein. Aus dem Ratsprotokoll geht vielmehr hervor, dass die Überführungspflicht gestrichen wurde aus Angst vor den Kosten, die sie verursacht hätte. In diesem Punkt sind Parlament und Bundesbehörden gebrannte Kinder, nachdem das Vorgängergesetz vor bald drei Jahren an der Urne krachend gescheitert ist. Seither wird bei jeder Gelegenheit betont, dass der Klimaschutz dank der aktuellen Vorlage zum Nulltarif zu haben sein wird. Benzinpreise haben es an der Urne besonders schwer, so die Aussage von Energieminister Albert Rösti.

Eine weitere Gruppe im Nationalrat lehnte die Überführungspflicht wiederum ab, weil sie scheinbar der festen Überzeugung ist, dass der Strassenverkehr in Bälde vollkommen elektrifiziert sein wird und Biotreibstoffe für die Luftfahrt reserviert sein sollten. Die jüngst veröffentlichten Zahlen und Verlautbarungen der Automobilindustrie lassen allerdings wenig Spielraum für solche Träume. Die Zahl der Automobile mit Verbrennungsmotor ist seit Jahren konstant, flüssige Treibstoffe werden noch für Jahrzehnte auch im Strassenverkehr eingesetzt werden; es ist – oder wäre – nur vernünftig, diese allmählich durch klimaverträgliche Komponenten wie Biotreibstoffe zu ersetzen. Wir sind auf diesem Weg schon ein hübsches Stück vorangekommen. Nach dem Nationalratsentscheid stellt sich indes die Frage: Ja was denn nun?